Vorsicht bei Pflanzenschutzmittel im Garten

Pflanzenschutzmittel sind im heimischen Garten, etwa in Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See, noch immer sehr gefragt. Pflanzenschutzmittel werden eingesetzt, wenn es darum geht, Unkraut zu vernichten, Schädlinge zu bekämpfen oder gegen Pilzkrankheiten an Garten Pflanzen und Blumen vorzugehen. Doch beim Thema Pflanzenschutzmittel gibt es einiges zu beachten und eine Anwendung ist nicht ganz ungefährlich.

Für welchen Zweck werden Pflanzenschutzmittel eingesetzt?

Pflanzenschutzmittel sollen Pflanzen und deren Erzeugnisse vor Krankheiten und schädlichen Organismen schützen. Dabei werden die Pflanzenschutzmittel aufgrund ihrer Wirkung in unterschiedliche Gruppen unterteilt. Es gibt Pflanzenschutzmittel gegen Milben, gegen Pilzbefall, gegen Unkraut. Aber auch Pflanzenschutzmittel im Garten, etwa in Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See gegen Schnecken, Insekten und schädliche Nagetiere werden eingesetzt. Das Wachstum der Garten Pflanzen beeinflussen Pflanzenschutzmittel hingegen nicht. Eine Ausnahme gibt es allerdings bei Produkten mit Wachstumsreglern, die das Längenwachstum oder die Standfestigkeit der Pflanze oder der Gartenpflanzen beeinflussen.

Sind alle Pflanzenschutzmittel erlaubt?

Nicht jedes Pflanzenschutzmittel darf im Garten verwendet werden, egal ob vom Besitzer selbst oder einem beauftragen Landschaftsgärtner, etwa aus Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See. Geregelt wird was erlaubt ist und was nicht vom eidgenössischen Pflanzenschutzdienst. Wer dagegen verstösst, kann mit hohen Geldbussen bestraft werden. Mit dieser Regelung will man Gefahren abwenden, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch und Umwelt entstehen könnten. Die Regelung ist dabei streng formuliert. Kein Pflanzenschutzmittel darf eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Das gilt auch für vermeintlich harmlose Hausmittel wie Kochsalz oder Essigessenz, die manche Gartenliebhaber als Mittel gegen Unkraut einsetzen. Sie gelten laut Pflanzenschutzverordnung als nicht zugelassenes Pflanzenschutzmittel, daher ist ihr Einsatz verboten. Dennoch gibt es natürlich Pflanzenschutzmittel, die auch im heimischen Garten verwendet werden dürfen und damit kennt sich ganz besonders das Gartenbauunternehmen aus Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See aus.

Welches Pflanzenschutzmittel ist im Garten erlaubt?

Auch zugelassene Pflanzenschutzmittel darf man nicht nach Belieben im Garten in Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See einsetzen. Sowohl der Schadorganismus, der mit dem Pflanzenschutzmittel bekämpft wird, als auch die Garten Pflanzen beziehungsweise die Pflanzengruppe, die mit dem Mittel behandelt werden darf, sind festgelegt. Dafür gibt es eine Indikationszulassung. Diese Informationen sind auf den Verpackungen der Pflanzenschutzmittel aufgeführt.