Beim Baum fällen gibt es einiges zu beachten

Wer im eigenen Garten, etwa in Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See, einen Baum fällen möchte, muss dabei einiges beachten. Immer wieder stören sich Gartenbesitzer an Bäumen, die zu viel Licht wegnehmen, ein unschönes Erscheinungsbild aufweisen oder einfach im Weg stehen. Die Lösung ist, diesen Baum fällen. Doch wer einen Baum fällen möchte, sollte dabei einiges beachten. Unter anderem auch, ob das Baum fällen erlaubt ist und zu welchem Zeitpunkt. Einen Baum fällen darf man nicht immer dann, wenn einem dies in den Sinn kommt. Am besten wendet man sich hier an einen Landschaftsgärtner oder ein Gartenbauunternehmen, etwa aus Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See. Hier weiss man genau, was beim Baum fällen alles beachtet werden muss.

Baum fällen ist eine Angelegenheit für den Fachmann

Wenn es darum geht, im eigenen Garten ein Baum fällen zu wollen, sollte zunächst einmal die Umgebung grossräumig gesichert werden. Und dies so, dass unmissverständlich klar wird, dass hier Lebensgefahr durch herunterfallende Äste oder Stämme besteht. Natürlich müssen auch Autos oder andere ähnliche Dinge aus dem Gefahrenbereich entfernt werden. Als nächsten Schritt beim Baum fällen sollte der Baum genau begutachtet werden. Hierbei gilt es zu entscheiden, ob der Baum Wurzelansätze hat, die ihn an der geplanten Fallrichtung hindern sowie ob der Baum eventuell schief gewachsen ist und daher an einer Seite Übergewicht bekommen könnte. Ausserdem sollte man beim Baum fällen, auch im Garten, darauf achten, dass sich vor der Fällung wirklich alle Personen aus dem Gefahrenkreis entfernt haben. Dieser beträgt mindestens die 1,5 fache Baumlänge. Natürlich sollte man selbst über eine gute Ausrüstung beim Baum fällen verfügen. Wenn der Baum in einem Wohngebiet gefällt werden soll, ist es besser einen Fachmann, etwa einen Landschaftsgärtner aus Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See, an die Arbeit zu lassen, da es für den Laien oft schwierig ist, die Fallrichtung richtig zu bestimmen. Baum fällen ist kein Spass und nicht für einen Laien geeignet, vor allem wenn man einen grösseren Baum fällen möchte.

Wann muss man einen Baum fällen

Es gibt durchaus Gründe, warum man einen Baum fällen muss. Dies hat aber weniger mit Gartengestaltung und Gartendesign zu tun. Wenn ein Baum umfällt oder Äste verliert, so kann das nicht nur zu Sachschäden führen, sondern auch zu einer Gefahr für Menschen und Tiere werden. In der Regel haftet der Baumbesitzer für diese Schäden, die oftmals auch nicht von der Versicherung übernommen werden. Steht der Baum also auf einem privaten Grundstück, beispielsweise im Garten in Küsnacht, Erlenbach, Herrliberg, Zollikon, Feldmeilen, Zumikon, Maur, Fällanden, Egg, Meilen, Uetikon, Männedorf, Weinegg, Gossau, Stäfa, Zürich, Rapperswil, Mönchaltdorf, Uster oder Oetwil am See, so muss der Eigentümer auch dafür aufkommen. Daher kann es sinnvoll sein, wenn ältere Bäume ein bis zweimal im Jahr von einem Landschaftsgärtner überprüft werden. Dieser wird entscheiden, wann ein Baum zu alt oder krank ist und zur Gefahr werden kann. In diesem Fall wird das Baum fällen aus Sicherheitsgründen veranlasst.